Wichtige Hinweise zur Vereinsmitgliedschaft

1. Beiträge

Zur Zeit beträgt der monatliche Grundbeitrag für eine:

Einzelmitgliedschaft  4,50 €
Familienmitgliedschaft  13,50 €

Als Familie zählen (Ehe-)Paare und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder und Jugendliche. Jugendliche, die bisher über den Familienbeitrag erfasst waren, werden gemäß § 4.5 der Satzung (Stand 03.11.2023) nach Vollendung des 25. Lebensjahres als Einzelmitglieder geführt und mit dem entsprechenden Beitrag belegt.

2. Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr in Höhe von € 10,00 pro Person bzw. € 20,00 pro Familie (bei gleichzeitigem Eintritt) wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen.

3. Beitragszahlung

Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren im Voraus jeweils am ersten Bankarbeitstag im Januar bei jährlicher Zahlungsweise bzw. im Januar und Juli bei halbjährlicher Zahlungsweise eingezogen. Bei Eintritt bis zum 15. eines Monats wird dieser für die Beitragszahlung mitgezählt, bei Eintritt nach dem 15. eines Monats wird der Beitrag ab demFolgemonat erhoben.
Die Beitragspflicht beginnt nach zwei Probestunden.

4. Spartenbeiträge

Für jedes Angebot (Angebotsgruppe) wird ein zusätzlicher Beitrag, der sog. Spartenbeitrag, von den angemeldeten Teilnehmern erhoben.

Eine Übersicht der Spartenbeiträge findet sich hier.

Die Spartenbeiträge werden ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren im Voraus jeweils am ersten Bankarbeitstag im Januar und Juli bei halbjährlicher Zahlungsweise eingezogen. Bei Eintritt bis zum 15. eines Monats wird dieser für die Beitragszahlung mitgezählt, bei Eintritt nach dem 15. eines Monats wird der Beitrag ab dem Folgemonat erhoben.

Der freiwillige Austritt aus einer Abteilung oder Sparte kann zum 30.6. und zum 31.12. in Textform mit einer Frist von einem Monat erklärt werden.

5. Kursgebühren

Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Präventions- und Rehabilitationsprogramme etc.) werden gesondert festgelegte Kursgebühren erhoben, die in der Vereinsgeschäftsstelle erfragt werden können und die in der Regel im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen werden. Kurse erfordern eine separate Anmeldung und haben eine definierte Dauer beziehungsweise Kündigungsfrist.

6. Mahn- und Fremdgebühren

Bei Rücklastschriften hat das Mitglied dem Verein die daraus resultierenden Bankgebühren zu erstatten. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € je Mahnung erhoben.

7. Vereinsaustritt

Der freiwillige Austritt kann durch Kündigung zum 30.6. und zum 31.12. eines Jahres in Textform erklärt werden. Die Kündigung muss bis zum 1.6. bzw. 1.12. in der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein.

8. Erklärung zur Aufsichtspflicht für minderjährige Vereinsmitglieder

Die Aufsichtspflicht wird von den Übungsleitern des Turnvereins Windecken nur in dem Raum übernom-men, in dem er das Sportangebot abhält. In den allgemein zugänglichen Nebenräumen der Sporthalle wie z. B. Umkleiden, Waschräumen, Toiletten gibt es keine Aufsichtspflicht.
Die Aufsicht für den Hin- und Rückweg zu bzw. von den Sportstätten nach Hause ist durch die Erzie-hungsberechtigten sicherzustellen.

Die Aufsichtspflicht beginnt nicht mit dem Betreten der Sporthalle oder des Schwimmbades, sondern erst mit dem Betreten des Raumes oder Bereiches, in dem das Sportangebot abgehalten wird. Es wird den Eltern daher empfohlen, sich davon zu überzeugen, dass die Sportstunde tatsächlich stattfindet.

Kinder, die ihre Sportstunde vorzeitig beenden, sollten von ihren Erziehungsberechtigten direkt in der Sportstunde abgeholt oder durch eine schriftliche Erklärung vorher beim Übungsleiter abgemeldet werden.

Bei Veranstaltungen oder Wettkämpfen an anderen Veranstaltungsorten als den üblichen Trainingsorten können die Übungsleiter die Aufsichtspflicht nicht übernehmen. Die Aufsicht ist durch die Erziehungsbe-rechtigten zu gewährleisten.
 

 

Datenschutz / Persönlichkeitsrechte

  1. Der TV Windecken (vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand, erreichbar unter der E-Mail: info@tvwindecken.de) verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder und ggf. deren Erziehungsberechtigten (Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) in automatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein.
  2. Die in Ziff. 1. genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt.
  3. Die/Der Datenschutzbeauftragte/r des TV Windecken ist zu erreichen unter der E-Mail: datenschutz@tvwindecken.de).
  4. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung, Förderung des Sports und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 b) und f) der DatenschutzGrundverordnung (DS-GVO).
  5. Als Mitglied des Landessportbundes Hessen übermittelt der TV Windecken folgende personenbezogene Daten dorthin: Name und Kontaktdaten des Vereinsvorstandes.
    Zum Zwecke der Teilnahme am Sportbetrieb (Wettkämpfe und Veranstaltungen sowie Erlangung eines Spielerpasses bzw. einer Lizenz) übermittelt der TV Windecken folgende Daten an die betreffenden Sport-Fachverbände: Name, Anschrift und Geburtsdatum der am Sportbetrieb teilnehmenden Mitglieder.
  6. Im Zusammenhang mit seinen satzungsgemäßen Veranstaltungen (z.B. Sportwettkämpfe, Mitgliederversammlungen) veröffentlicht der TV Windecken personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage sowie seiner Vereinszeitung Sport Echo und übermittelt solche Daten und Fotos an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Die Veröffentlichung / Übermittlung der Daten umfasst hierbei höchstens Name, Vereinszugehörigkeit, Funktion und Aufgabe im Verein sowie – falls erforderlich oder zwangsläufig mit einer Wettkampfteilnahme verbunden – Altersklasse oder Teamjahrgang.
  7. Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen (z. B. wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein) sowie Geburtstagen seiner Mitglieder veröffentlicht / übermittelt der Verein Daten und Fotos nur mit Einwilligung des betroffenen Mitglieds.
  8. Mitgliederlisten werden als Datei an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, wird ihm eine Datei der notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden.
  9. Die Mitgliederdaten werden innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
  10. Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 GSDVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS-DVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in Ziff. 3. genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.
  11. Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der TV Windecken ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in Ziff. 3. genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
  12. Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen die/der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, datenschutz.hessen.de.

Formulare

Die Aktualisierung des Aufnahmeantrags auf Basis der neuen Gebühren- und Beitragsordnung verzögert sich. Bis dahin ist ein Download des digitalen Aufnahmeantrags leider nicht möglich.

Alternativ kann der Aufnahmeantrag gerne auch per TVW-App ausgefüllt und eingereicht werden.