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Hygienekonzept für TVW Mitglieder- und Abteilungsversammlungen

Konzept zur Durchführung rechtssicherer Versammlungen des TV Windecken in Zeiten der Pandemie

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Dieses Konzept dient als Grundlage zur Durchführung von Mitgliederversammlungen, Abteilungsversammlungen oder ähnlichen Veranstaltungen in Zeiten der Corona Pandemie. Es orientiert sich an den Empfehlungen des hessischen Landessportbundes.

Hintergrund:
Sofern die aktuell geltenden Corona-Regeln Veranstaltungen nur im Rahmen einer 2G (genesen oder geimpft) bzw. einer 2G+ Regel (genesen, geimpft und getestet bzw. geboostert) zulassen, kann dies rechtlich zu Problemen führen. Mitglieder, die nicht in den Bereich 2G bzw. 2G+ fallen, könnten dann an der Versammlung nicht teilnehmen und ihre Mitgliedschaftsrechte nicht ausüben. Auf der Mitgliederversammlung getroffenen Beschlüsse wären damit rechtlich angreifbar. Daher gilt es eine Alternative für die Teilnahme vor Ort zu schaffen.

Der Gesetzgeber hat im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Corona-Abmilderungs-Gesetz) beschlossen, dass eine Mitgliederversammlung auch auf elektronischem Wege möglich ist. So heißt es in § 5 Abs. 2 Nr. 1
„Abweichend von § 32 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Vorstand auch ohne Ermächtigungen in der Satzung vorsehen, dass Vereinsmitglieder an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen.“

Allerdings sind bei einer digitalen Durchführung folgende Punkte zu beachten:

  • der Umfang der Angaben zu Voraussetzungen und Schranken der virtuellen Teilnahme in der Einladung
  • die Gewährleistung des Frage- und Informationsrechts vor und während der virtuellen Versammlung
  • die Prüfung der Wahlberechtigung der teilnehmenden Mitglieder
  • die Vermeidung doppelter Stimmabgabe
  • die Gewährleistung von geheimen Abstimmungen, soweit diese vorgesehen sind
  • die Vermeidung des Risikos von technischen Manipulationen

Die Durchführung erfolgt im Rahmen einer Hybrid-Veranstaltung wie folgt:

  • Einladung zur Mitgliederversammlung in gewohnter Art und Weise
  • Ergänzung um den Passus, dass auch eine Teilnahme auf elektronischem Wege möglich ist
  • Interessierte Mitglieder schreiben eine E-Mail an die Geschäftsstelle (info@tv-windecken.de)
  • die Versammlung findet wie geplant vor Ort statt. Die geltenden Corona-Regeln werden berücksichtigt (siehe auch Hygienekonzept TVW)
  • Flankierend dazu wird die Sitzung per Videokonferenz auch online zur Verfügung gestellt
  • die Einwahldaten werden 2 Tage vorher durch die Geschäftsstelle per E-Mail an die Mitglieder geschickt, die im Vorfeld ihr Interesse bekundet haben
  • da grundsätzlich keine geheimen Wahlen vorgesehen sind, ist die Nutzung einer Abstimmungssoftware entbehrlich. Abstimmungen können mittels Melde-Button in Teams oder per Handzeichen in die Kamera erfolgen
  • als Software wird Microsoft Teams genutzt, ein Moderator ist im Vorfeld zu bestimmen

Aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ist eine Abteilungsversammlung auch als rein digitale Veranstaltung möglich. Dabei sind aber vor allem die o.g. Punkte zur digitalen Durchführung zu beachten.

Grundlage:
- Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Corona-Abmilderungs-Gesetz)
- Empfehlungen des Landessportbundes

Stand: 08.02.2022