Maßnahmen des TV Windecken

zur Verhinderung von jeglicher Form von Gewalt im Vereinsleben

insbesondere zum Schutz von Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt

auf Grundlage der Handreichungen der Sportjugend Hessen

 

Präambel

Der TV Windecken ist ein sicherer Sportverein. Gewalt hat unter seinem Dach keinen Platz. Niemand soll im Vereinsleben etwas erdulden oder ausführen, was er nicht möchte. Dies gilt insbesondere für alle Arten von sexualisierter Gewalt.

Gewalt im Vorfeld möglichst früh zu erkennen und zu verhindern ist das Ziel der hier zusammengefassten Maßnahmen, welche so durch den Gesamtvorstand des TV Windecken am 20. Januar 2023 einstimmig beschlossen wurden.

 

1. Ansprechpersonen

Der TV Windecken hat zwei „Ansprechpersonen »Gewaltfreier Verein«“. Diese sind die erste Anlaufstelle im Verein, an die sich jeder bei Beratungsbedarf, Fragen oder akuten Situationen  zur Gewalt im Allgemeinen, zum Kindeswohl, aber auch zu sexualisierter Gewalt wenden kann. Sie sind gleichzeitig beauftragt, die präventiven Maßnahmen des Vereins stetig zu überprüfen und gemeinsam mit dem geschäftsführenden Vorstand daran zu arbeiten, dass Missstände oder ungünstige Konstellationen umgehend angegangen werden.

Ihre Ernennung erfolgt durch den Gesamtvorstand. Sie müssen unterschiedlichen Geschlechts sein, in verschiedenen Sparten des Vereins aktiv wirken und dürfen kein besonderes Näheverhältnis zueinander haben.

Ansprechpersonen zu Kindeswohl und gewaltfreier TVW

Petra Baier
gewaltfrei1(at)tv-windecken.de

Gunnar Petersen
gewaltfrei2(at)tv-windecken.de

Die beiden Ansprechpersonen haben sich in der Sport Echo Ausgabe 01/2023 inkl. Fotos vorgestellt (Link zum Artikel).

2. Unterzeichnung Verhaltenskodex

Alle TVW-Mitarbeiter (hauptberufliche und ehrenamtliche Übungsleiter, Assistenten und Betreuer sowie sonstige Tätige) unterzeichnen den Verhaltenskodex des TV Windecken und verpflichten sich damit, die vorgeschriebenen Punkte einzuhalten.

 

3. Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses

Alle TVW-Mitarbeiter, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, haben alle fünf Jahre gegenüber dem TV Windecken ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dieses wird nach dem Vier-Augen-Prinzip durch die Geschäftsstelle und den Datenschutzbeauftragten geprüft und an den Betreffenden zurückgegeben. Die Überprüfung wird in der Geschäftsstelle protokolliert.

Der TV Windecken ermöglicht den kostenlosen Bezug eines Führungszeugnisses durch ein Schreiben zum ehrenamtlichen Charakter der Tätigkeit.

Wer aufgrund von Sexualdelikten einschlägig vorbestraft ist oder die Vorlage des Führungszeugnisses verweigert, darf keine Angebote oder Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche im TV Windecken durchführen.

 

4. Sensibilisierung innerhalb des Vereins

Alle Mitglieder des Vereins sind für die Themen Gewaltfreiheit, Kindeswohl und Kinderrechte zu sensibilisieren. Hierzu nutzt der Verein die ihm zur Verfügung stehenden Medien.

Die Abteilungsvorstände haben die Aufgabe, ihre Trainer jährlich an die Auflagen des Verhaltenskodex zu erinnern. Die „Ansprechpersonen »Gewaltfreier Verein«“ sind angehalten, die Abteilungsvorstände hierbei in geeigneter Weise zu unterstützen.

 

5. Umgang mit Verdachtsfällen und Beschwerdemanagement

Der TV Windecken hat sich präventiv aufgestellt und handelt im Falle eines Verdachts schnell und sorgsam im Sinne der Betroffenen. Er schützt die Opfer und ihre Bedürfnisse auch in Bezug auf deren Persönlichkeitsrechte. Weder dürfen Vorfälle verharmlost werden, noch sind voreilige Schlüsse zu ziehen. Als Grundlage für den Umgang mit Verdachtsfällen dient der Interventionsleitfaden des TV Windecken.

Im Falle von Missverständnissen (zum Beispiel notwendiger Körperkontakt bei Hilfestellungen oder Kontaktsportübungen) werden durch klare Absprachen Lösungen angeboten. Alle TVW-Mitarbeiter sind angehalten, durch eindeutige Kommunikation im Vorfeld die persönlichen Grenzen der Teilnehmer zu ermitteln und diese Grenzen zu achten. Alle TVW-Mitarbeiter sind zudem angehalten, bei Kenntniserlangung von Verdachtsfällen, auch solchen, die außerhalb des Vereins ihren Ursprung haben, eine der beiden „Ansprechpersonen »Gewaltfreier Verein«“ zu informieren. Sollte sich ein Verdacht erhärten,  wird die externe Beratungsstelle gemäß dem Interventionsleitfaden hinzugezogen.

 

6. Sanktionen

Die Gefährdung des Kindeswohls sowie sexuelle Belästigung, Nötigung und Gewalt im Allgemeinen werden im TV Windecken nicht toleriert. Neben der strafrechtlichen Verfolgung von Verbrechen oder Vergehen wird ein solches Fehlverhalten im Sinne von § 5.4 der Satzung als vereinsschädigendes Verhalten betrachtet. Der Täter ist aus dem Verein auszuschließen und / oder (bei Externen) zu kündigen. Auf diese Maßnahme kann bei Bagatellfällen durch Beschluss des Gesamtvorstands verzichtet werden.

 

7. Verhaltenskodex

Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Mitarbeitern und Trainern vor einem falschen Verdacht und sollen auch Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt, in allen Formen gegenüber Erwachsenen verhindern.

Grundsätzlich ist jede Maßnahme zu unterlassen, die geeignet ist, das Kindeswohl, die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit zu beeinträchtigen. Insbesondere sind folgende Regeln zu beachten.

 

a. Kein unerwünschter, körperlicher Kontakt

Körperliche Kontakte (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen vom Gegenüber gewollt sein und dürfen das pädagogisch oder trainingstechnisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. Auch bei Kontaktsportarten oder notwendigen Hilfestellungen respektieren wir den Willen unseres Gegenübers. Wir informieren die Erziehungsberechtigten (zum Beispiel durch Trainingseinblicke), was zum üblichen und normalen Kontakt in unserer Sportart zählt.

 

b. Kein unerwünschtes Entblößen und Präsentieren

Im Training tragen wir die für unsere Sportart übliche Bekleidung. Wir respektieren die Schamgrenze anderer Anwesender und beachten den Jugendschutz für Medien (gemäß FSK Vorgaben).

 

c. Keine Einzeltraining ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte

Bei geplanten und bei Minderjährigen vorher mit den Erziehungsberechtigten abgestimmten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und / oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. Das heißt, wenn ein Trainer Einzeltraining für erforderlich hält, muss eine weitere Person (ein zweiter TVW-Mitarbeiter, zweiter Teilnehmer, Verwandter) anwesend sein. Ist dies aus zwingenden Gründen nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offenstehen zu lassen.

 

d. Keine Privatgeschenke an Minderjährige und sexuelle Gegenleistungen

Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern oder Jugendlichen werden durch TVW-Mitarbeiter keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren TVW-Mitarbeiter abgesprochen sind. Die Geschenke dürfen nie das Gefühl erwecken, dass das Kind oder der Jugendliche in der persönlichen „Schuld“ des Schenkenden steht.

Auch unter Erwachsenen sind sexuelle Handlungen als Gegenleistung für jede Art von Sondertraining oder bevorzugter Behandlung im Rahmen des Angebots des TV Windecken untersagt.

 

e. Minderjährige werden nicht in den Privatbereich mitgenommen

Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des TVW-Mitarbeiters (wie Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte) mitgenommen, ohne dass nicht mindestens ein weiterer TVW-Mitarbeiter anwesend ist. Dies gilt grundsätzlich auch bei Fahrten zu Wettkämpfen und ähnlichem. Bei der Vermischung von privaten und sportlichen Kontakten ist grundsätzlich das Sechs-Augen-Prinzip zu beachten.

 

f. Kein Duschen oder Übernachten mit Minderjährigen

TVW-Mitarbeiter duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in Mehrbettzimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Die Umkleidekabinen dürfen erst nach Anklopfen und einer entsprechenden Rückmeldung betreten werden.

 

g. Keine Geheimnisse mit Minderjährigen

TVW-Mitarbeiter teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein TVW-Mitarbeiter mit einem Kind oder Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.

 

h. Transparenz im Handeln

Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit einer der „Ansprechpersonen »Gewaltfreier Verein«“ abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der geltenden Schutzvereinbarung.

Ansprechpartner im Gesamtvorstand

Konrad Baier
kommunikation(at)tv-windecken.de

Das vollständige Team erreicht man zudem unter gewaltfrei(at)tv-windecken.de oder kindeswohl(at)tv-windecken.de sowie künftig auch über die TVW App.